
Urlaub Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege
Unsere Urlaub Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege – Ihre Auszeit!
Urlaub auch für Senioren – Entlastung für Angehörige
Die bislang beiden Leistungsbeträge für die Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sind seit dem 01.07.2025 zu einem Gesamtbetrag von jährlich 3.539,00 Euro oder 56 Tage (sogenanntes Entlastungsbudget) zusammengefasst. Der Gesamt-Leistungsbetrag kann flexibel für die Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Der für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsame Leistungsbetrag wird in der (neuen) Rechtsvorschrift des § 42a SGB XI definiert.
Das bedeutet Sie können ein deutlich höheres Budget verwenden um in einer unserer Senioren Wohngemeinschaften oder unserer Villa in Grüna oder in unserem Pflegeheim in Pleißa eine Auszeit zu genießen. Ob zur Entlastung der Angehörigen bei Urlaub oder Verhinderung, als Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder einfach nur um einmal Urlaub bei uns zu machen.
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