Zusätzliche Betreuung

Neben der allgemeinen Pflege und Betreuung über die beschieden Pflegestufe hinaus bieten wir soziale Betreuung, wie sie in § 45a und b SGB XI „Verlust der Alltagskompetenz“ beschrieben wird. Diese werden privat berechnet und können anschließend der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden. (Sofern einem diese bereits zuerkannt wurden.)

Diese Leistungen können sein:

  • Spaziergänge
  • Gesprächsführung
  • Gedächtnistraining
  • Spiele
  • Unterbringungsleistungen in unserer Tagespflege
  • Vertretungen bei Abwesenheit des Angehörigen
  • Kontrollbesuche
  • stundenweise Beaufsichtigung
  • gezielte Förderung und Unterstützung

Der Verlust der Alltagskompetenz ist wie folgt beschrieben.

Es gibt 13 Kriterien, in denen verschiedene Zustände definiert sind woran man den Verlust von Alltagskompetenz erkennen kann. Erfüllt derjenige mindestens 2 Kriterien, so hat er Anspruch auf die einfache Leistung in Höhe von monatlich 100,00 €. Erfüllt er jedoch mehr als diese 2 und dabei ganz bestimmte, hat er auch Anspruch auf den erhöhten Satz von 200,00 €.
Geprüft wird das Ganze bei formloser Antragsstellung bei der jeweiligen Pflegekasse oder im Zuge der Feststellung von Pflegebedürftigkeit.

Es muss keine Pflegestufe beschieden sein um diese Leistungen zu erhalten.!!

Die Leistungen müssen immer zusätzlich sein und Betreuenden Charakter haben und dürfen nicht aus dem Leistungskatalog der ambulanten Pflege stammen.

Gern helfen wir bei der Antragstellung/Kommunikation mit der Pflegekasse.

Sie haben Fragen?

Wir helfen Ihnen! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, wir beraten Sie gerne persönlich!

Sie haben Fragen?

Wir helfen Ihnen! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, wir beraten Sie gerne persönlich!