
Zusätzliche Betreuung
Neben der allgemeinen Pflege und Betreuung über den beschiedenen Pflegegrad hinaus bieten wir soziale Betreuung, wie sie in § 45 b SGB XI „Verlust der Alltagskompetenz“ beschrieben wird. Diese werden privat berechnet und können anschließend der Pflegekasse in Rechnung gestellt werden. (Sofern einem diese bereits zuerkannt wurden.)
Diese Leistungen können sein:
- Spaziergänge
- Gesprächsführung
- Gedächtnistraining
- Spiele
- Unterbringungsleistungen in unserer Tagesbetreuung
- Vertretungen bei Abwesenheit des Angehörigen
- Kontrollbesuche
- stundenweise Beaufsichtigung
- gezielte Förderung und Unterstützung
Kontakt:
Sie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen! Vereinbaren Sie jetzt einen Termin, wir beraten Sie gerne persönlich!
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